Platzordnung
Die Platzordnung ist verbindlich für alle Vereinsmitglieder. Alle den Übungsplatz Nutzende haben auf ihre Einhaltung zu achten, Verstöße gegen die Platzordnung können zum Ausschluss vom Übungsbetrieb führen.
- Vor dem Betreten des Platzes muss dem Hund die Gelegenheit gegeben werden sich zu Lösen (Löseplatz, Straßenrand), das Markieren der Hunde auf dem Platz ist zu verhindern. Hinterlassenschaften des Hundes müssen unverzüglich vom Hundeführer entfernt werden.
- Den Anweisungen der Übungsleiter ist zu folgen.
- Um Beißereien unter den Hunden zu vermeiden ist während des Übungsbetriebes der Weg zu den Plätzen und der gekennzeichnete Bereich hinter dem großen Übungsplatz von Hunden frei zu halten.
- Auf dem Vereinsgelände dürfen Hunde während der Übungszeiten nur mit dem Einverständnis des Ausbilders ohne Leine geführt werden.
- Hunde sind an den dafür vorgesehenen Stangen anzubinden, nicht an Bäumen (Landschaftsschutzgebiet). Um das gute Einvernehmen mit den Nachbarn zu erhalten ist anhaltendes Bellen der Hunde zu unterbinden. Das Spielen von Hunden miteinander auf dem Übungsplatz ist nicht erlaubt. Die Hunde begreifen so leichter, dass sie auf dem Platz „arbeiten“ sollen.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen die Sportgeräte nur unter Aufsicht oder nach Absprache mit dem Übungsleiter benutzt werden. Sonntags nie.
- Zum Schutz der jungen Hunde darf der Welpenplatz nur von Hunden bis zum Alter von 6 Monaten genutzt werden. Auch während des freien Spiels muss der Hundeführer seinen Hund beaufsichtigen. Buddeln der Hunde auf dem Welpenplatz ist zu unterbinden.
- Es ist auf peinliche Sauberkeit auf dem Platz und dem angrenzenden Gelände zu achten. Bitte den Mülleimer benutzen. Stöcke haben auf dem Platz nichts zu suchen (Rasenmäher!).
- Das Gelände steht an allen Tagen unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass sich kein Unbefugter auf dem Gelände aufhält. Beim Verlassen des Platzes hat der Letzte die Tore zu schließen und die Schranke an der Einfahrt zu schließen.
- Bei Zerstörungen, Einbruch, Schuttabladen oder anderen Unregelmäßigkeiten bitte sofort den Platzwart oder ein Vorstandsmitglied verständigen.
In Kraft gesetzt auf der Mitgliederversammlung am 24.09.1999
